Abrechnung & Kostenerstattung
In meiner Praxis rechne ich nach Zeitaufwand ab. Das Honorar beträgt 120 € pro Stunde und wird zeitanteilig entsprechend der Dauer des Termins berechnet. Jede weitere angefangene Viertelstunde wird mit 30 € berechnet.
Die Praxis ist Mitglied in der Laborgemeinschaft deutscher Heilpraktiker in Mainz, in der die Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Laboruntersuchungen – sofern sie im Rahmen der Diagnostik sinnvoll sind – werden gesondert berechnet.
Bitte beachten Sie: Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist in der Regel nicht vorgesehen, daher sind die Termine meist Selbstzahlerleistungen.
Bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen kann eine (teilweise) Erstattung möglich sein – das ist jedoch tarifabhängig und muss von Ihnen direkt mit Ihrer Versicherung geklärt werden.
Für beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg bzw. bei Beamten des Bundes gilt:
Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich beihilfefähig, werden jedoch nur bis zu den in der Beihilfeverordnung festgelegten Höchstbeträgen erstattet.
Diese Höchstbeträge liegen in der Regel unter meinem tatsächlichen Honorar, sodass ein Eigenanteil verbleibt.
Die Höhe der individuellen Erstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von:
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der jeweils anerkannten Leistungsposition der Beihilfe
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Ihrem persönlichen Beihilfesatz
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ggf. ergänzenden Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung
Eine vollständige Kostenübernahme durch Beihilfe und/oder private Versicherung kann daher nicht garantiert werden.
Sie erhalten selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung, die Sie ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen können.